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CH-LU
§ 25 Verordnung über die Verwendung der Reingewinne von Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen (Lotteriegelderverordnung) - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 25 Lotteriegelderverordnung · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.