Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
994 CH-LU

§ 16 Verordnung über die Verwendung der Reingewinne von Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen (Lotteriegelderverordnung)

Beiträge - Beiträge für Projekte der Berglandwirtschaft und der Förderung von Randregionen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 16 Lotteriegelderverordnung

1. Die Zusprechung von Beiträgen für Projekte der Berglandwirtschaft und der Förderung von Randregionen richtet sich nach der Verordnung über den Gebirgshilfefonds für Strukturverbesserungen vom 22. Oktober 2002.

← § 15 Lotteriegelderverordnung Verordnung über die Verwendung der Reingewinne von Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen (Lotteriegelderverordnung) - Grundsätze § 16a Lotteriegelderverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →