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§ 11 Verordnung über die Verwendung der Reingewinne von Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen (Lotteriegelderverordnung) - Kriterien

Beiträge - Beiträge für Projekte der Denkmalpflege
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§ 11 Lotteriegelderverordnung · Kriterien

1. Bei der Leistung von Beiträgen sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen

a. künstlerische Bedeutung des Kulturdenkmals,

b. wissenschaftliche Bedeutung des Kulturdenkmals,

c. typologische Bedeutung des Kulturdenkmals,

d. Nachhaltigkeit der Massnahme.

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