Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
994 CH-LU

§ 1 Verordnung über die Verwendung der Reingewinne von Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen (Lotteriegelderverordnung) - Grundsätze

Beiträge - Beiträge für kulturelle Belange
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Lotteriegelderverordnung · Grundsätze

1. Es können Beiträge an Bestrebungen von künstlerischem Wert von Kulturschaffenden und Kulturorganisationen geleistet werden. Neben der Förderung des Kulturschaffens ist die Vermittlung von kulturellen Werken an ein möglichst grosses Publikum und an die verschiedensten Bevölkerungsgruppen wichtig.

2. Der Kanton kann mit Lotteriegeldern kulturelle Werke erwerben.

Verordnung über die Verwendung der Reingewinne von Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen (Lotteriegelderverordnung) - Grundsätze § 2 Lotteriegelderverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →