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KGSV
CH-LU
§ 12 Kantonale Geldspielverordnung (KGSV) - Pokerspiele
Geldspiele
§ 12 KGSV · Pokerspiele
1. Die Bewilligungsbehörde kann die Anzahl Turniere pro Tag und Veranstaltungsort beschränken.
2. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.
3. Gesuche für Pokerspiele sind 60 Tage vor deren Durchführung mit dem amtlichen Formular einzureichen. Im Bewilligungsgesuch ist die für die Durchführung der Veranstaltung verantwortliche Person zu bezeichnen.
4. Mit dem Gesuch ist ein Spielkonzept einzureichen. Dieses hat auch aufzuzeigen, welche Massnahmen zur Spielsuchtprävention getroffen werden.