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KGSV
CH-LU
§ 11 Kantonale Geldspielverordnung (KGSV) - Lokale Sportwetten
Geldspiele
§ 11 KGSV · Lokale Sportwetten
1. Gesuche für lokale Sportwetten sind 30 Tage vor deren Durchführung mit dem amtlichen Formular einzureichen. Im Bewilligungsgesuch ist die für die Durchführung der Veranstaltung verantwortliche Person zu bezeichnen.
2. Mit dem Gesuch ist ein Spielkonzept einzureichen.