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§ 4 Verordnung zum Gesetz über das Gastgewerbe, den Handel mit alkoholischen Getränken und die Fasnacht (Gastgewerbeverordnung, GaV) - Prüfungsgebühren

Nachweis gastgewerblicher Kenntnisse und staatliche Prüfung
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§ 4 Gastgewerbeverordnung, GaV · Prüfungsgebühren

1. Mit der Anmeldung zur Prüfung ist eine Gebühr von 350 Franken zu entrichten. Für eine Ergänzungs- oder Nachprüfung beträgt die Gebühr pro Fach 100 Franken.

2. Die Gebühr kann ganz oder teilweise zurückerstattet werden, wenn der Kandidat oder die Kandidatin zur Prüfung nicht zugelassen wird, auf die Prüfung verzichtet oder diese unverschuldet ganz oder teilweise nicht ablegen kann.

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