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§ 3 Verordnung zum Gesetz über das Gastgewerbe, den Handel mit alkoholischen Getränken und die Fasnacht (Gastgewerbeverordnung, GaV) - Anmeldung zur staatlichen Prüfung

Nachweis gastgewerblicher Kenntnisse und staatliche Prüfung
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§ 3 Gastgewerbeverordnung, GaV · Anmeldung zur staatlichen Prüfung

1. Die Anmeldung zur staatlichen Prüfung ist mindestens sechs Wochen vor Prüfungsbeginn bei der Luzerner Polizei einzureichen.

2. Mit der Anmeldung sind einzureichen

a. ein kurzer Lebenslauf mit Angaben über Alter, Zivilstand, bisherige Ausbildung und Tätigkeit,

b. * ...

3. Die Prüfungstermine sind im Luzerner Kantonsblatt zu veröffentlichen.

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