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§ 26 Verordnung zum Gesetz über das Gastgewerbe, den Handel mit alkoholischen Getränken und die Fasnacht (Gastgewerbeverordnung, GaV) - Gesuchsbeilagen

Bewilligungsverfahren
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§ 26 Gastgewerbeverordnung, GaV · Gesuchsbeilagen

1. Dem Gesuch für die Führung eines gastgewerblichen Betriebs oder eines Getränkehandelbetriebs sind beizulegen

a. * ...

b. Strafregisterauszug,

c. soweit notwendig der Nachweis der gastgewerblichen Kenntnisse gemäss § 11 Absatz 1 des Gesetzes,

d. bei Gerantenverhältnissen die schriftliche Bestätigung, dass der Betrieb vom Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin persönlich geführt wird.

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