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977 CH-LU

§ 9 Vollzugsverordnung zur eidgenössischen Sprengstoffgesetzgebung - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 9 Vollzugsverordnung zur eidgenössischen Sprengstoffgesetzgebung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. März 1981 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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