Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
976 WaVo CH-LU

§ 4 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WaVo) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (4 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 WaVo · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

← § 3 WaVo Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WaVo) - Luzerner Polizei[[1]](#articletitle_text_fn_444569_2_1_c)

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →