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WaVo
CH-LU
§ 3 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WaVo) - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 3 WaVo · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Verordnung über den Handel mit Waffen und Munition, das Waffentragen und den Waffenbesitz sowie über Anlagen für das Sportschiessen (Waffenverordnung) vom 22. Dezember 1989 wird aufgehoben.