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CH-LU
§ 10 Verordnung über das Sammeln von Gaben und den Verkauf von Abzeichen (Sammelverordnung) - Gebühren
§ 10 Sammelverordnung · Gebühren
1. Für die Bewilligungserteilung kann eine Gebühr von höchstens Fr. 100.- erhoben werden. Die Gebühr ist nach der Dauer der Sammlung, der Grösse des Sammelgebietes und dem Verfahrensaufwand festzusetzen.