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956 GPV CH-LU

§ 3 Gewerbepolizeiverordnung (GPV) - Bewilligungsgesuch

Unterhaltungsgewerbe - Bewilligungen
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§ 3 GPV · Bewilligungsgesuch

1. Das Bewilligungsgesuch muss enthalten

a. den Namen, das Geburtsdatum, die Adresse und den Heimatort der gesuchstellenden Person,

b. bei Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie juristischen Personen die Namen, die Geburtsdaten, die Adressen und die Heimatorte der zur Vertretung befugten Personen,

c. die Beschreibung des Unterhaltungsgewerbes,

d. Angaben über den Betriebsort und

e. Angaben über die beabsichtigte Betriebsdauer.

2. Dem Gesuch sind beizulegen

a. von ausländischen Staatsangehörigen die Arbeits- oder Niederlassungsbewilligung,

b. * von juristischen Personen ein Handelsregisterauszug, der nicht älter als sechs Monate ist,

c. Pläne über die räumliche Gestaltung von Bauten.

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