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950 CH-LU

§ 9 Verordnung zum Bundesgesetz über das Messwesen - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 9 Verordnung zum Bundesgesetz über das Messwesen · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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