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950 CH-LU

§ 8 Verordnung zum Bundesgesetz über das Messwesen - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 8 Verordnung zum Bundesgesetz über das Messwesen · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung zum Bundesgesetz über das Messwesen vom 4. Dezember 1987 wird aufgehoben.

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