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950 CH-LU

§ 1 Verordnung zum Bundesgesetz über das Messwesen - Eichkreise

Organisation
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§ 1 Verordnung zum Bundesgesetz über das Messwesen · Eichkreise

1. Das Kantonsgebiet wird in die drei Eichkreise LU+1, LU+2 und LU+3 aufgeteilt.

2. Die Gebietsaufteilung ist im Anhang 1 dieser Verordnung festgelegt.

Eichkreise § A1-1 Verordnung zum Bundesgesetz über das Messwesen →

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