950
CH-LU
§ 1 Verordnung zum Bundesgesetz über das Messwesen - Eichkreise
Organisation
§ 1 Verordnung zum Bundesgesetz über das Messwesen · Eichkreise
1. Das Kantonsgebiet wird in die drei Eichkreise LU+1, LU+2 und LU+3 aufgeteilt.
2. Die Gebietsaufteilung ist im Anhang 1 dieser Verordnung festgelegt.