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KWaV
CH-LU
§ 17 Kantonale Waldverordnung (KWaV) - Stärkung von Waldfunktionen
Pflege und Nutzung des Waldes
§ 17 KWaV · Stärkung von Waldfunktionen
1. Eine Stärkung von Waldfunktionen gemäss den §§ 23 und 24 KWaG ist in der Regel namentlich gegeben
a. bei einer Arrondierung von Wald oder
b. bei einer Veräusserung an den Staat oder an Gemeinden mit Waldeigentum.