Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
946 KWaV CH-LU

§ 17 Kantonale Waldverordnung (KWaV) - Stärkung von Waldfunktionen

Pflege und Nutzung des Waldes
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (37 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 17 KWaV · Stärkung von Waldfunktionen

1. Eine Stärkung von Waldfunktionen gemäss den §§ 23 und 24 KWaG ist in der Regel namentlich gegeben

a. bei einer Arrondierung von Wald oder

b. bei einer Veräusserung an den Staat oder an Gemeinden mit Waldeigentum.

← § 16 KWaV Kantonale Waldverordnung (KWaV) - Waldrand § 18 KWaV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →