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917 CH-LU

§ 14 Verordnung über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung für Weine - Inkrafttreten

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§ 14 Verordnung über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung für Weine · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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