Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
914 CH-LU

§ 19 Richtlinien für die Unterstützung von Strukturverbesserungen - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 19 Richtlinien für die Unterstützung von Strukturverbesserungen · Inkrafttreten

1. Die Richtlinien treten am 1. Dezember 2002 in Kraft. Sie sind zu veröffentlichen.

← § 12 Richtlinien für die Unterstützung von Strukturverbesserungen Unterstützungsberechtigte Massnahmen und Werke

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →