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CH-LU
§ 19 Richtlinien für die Unterstützung von Strukturverbesserungen - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 19 Richtlinien für die Unterstützung von Strukturverbesserungen · Inkrafttreten
1. Die Richtlinien treten am 1. Dezember 2002 in Kraft. Sie sind zu veröffentlichen.