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CH-LU
§ 12 Richtlinien für die Unterstützung von Strukturverbesserungen - Rechtsverweis
Einzelbetriebliche Massnahmen und Werke - ...
§ 12 Richtlinien für die Unterstützung von Strukturverbesserungen · Rechtsverweis
1. Für die Unterstützung von einzelbetrieblichen Massnahmen ist sinngemäss die eidgenössische Strukturverbesserungsverordnung vom 7. Dezember 1998 anwendbar.
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