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914 CH-LU

§ 12 Richtlinien für die Unterstützung von Strukturverbesserungen - Rechtsverweis

Einzelbetriebliche Massnahmen und Werke - ...
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§ 12 Richtlinien für die Unterstützung von Strukturverbesserungen · Rechtsverweis

1. Für die Unterstützung von einzelbetrieblichen Massnahmen ist sinngemäss die eidgenössische Strukturverbesserungsverordnung vom 7. Dezember 1998 anwendbar.

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