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CH-LU
§ 10 Richtlinien für die Unterstützung von Strukturverbesserungen - Entwässerungen
Gemeinschaftliche Massnahmen und Werke
§ 10 Richtlinien für die Unterstützung von Strukturverbesserungen · Entwässerungen
1. Drainagen können unterstützt werden, wenn sie für eine standortgerechte Nutzung erforderlich sind.
2. Weitere Entwässerungsmassnahmen wie Rutschentwässerungen, Bachverbauungen und Ableitungen können unterstützt werden, wenn sie für die standortgerechte Nutzung erforderlich sind oder der Gefahrenabwehr dienen.