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CH-LU
§ 11 Verordnung über Vergütungen im Bildungswesen - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 11 Verordnung über Vergütungen im Bildungswesen · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Dezember 2000 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.