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91 CH-LU

§ 11 Verordnung über Vergütungen im Bildungswesen - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 11 Verordnung über Vergütungen im Bildungswesen · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Dezember 2000 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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