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CH-LU
§ 1 Verordnung über Vergütungen im Bildungswesen
Geltungsbereich
§ 1 Verordnung über Vergütungen im Bildungswesen
1. Die Verordnung regelt die Vergütungen an die Mitglieder des Universitätsrates und des Rates der pädagogischen Hochschule (PH-Rat) sowie die Entschädigungen bei Diplom- und Zertifikatsprüfungen und für Expertentätigkeit.