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903b CH-LU

§ 8 Reglement über die milchwirtschaftlichen Fachschulen - Leistungsbeurteilung

Ausbildung und Diplomierung
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§ 8 Reglement über die milchwirtschaftlichen Fachschulen · Leistungsbeurteilung

1. Die Leistungen werden mit den folgenden ganzen und den dazwischenliegenden halben Noten bewertet

6: sehr gut

5: gut

4: genügend

3: schwach

2: sehr schwach

1: unbrauchbar oder nicht ausgeführt

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