903b
CH-LU
§ 8 Reglement über die milchwirtschaftlichen Fachschulen - Leistungsbeurteilung
Ausbildung und Diplomierung
§ 8 Reglement über die milchwirtschaftlichen Fachschulen · Leistungsbeurteilung
1. Die Leistungen werden mit den folgenden ganzen und den dazwischenliegenden halben Noten bewertet
6: sehr gut
5: gut
4: genügend
3: schwach
2: sehr schwach
1: unbrauchbar oder nicht ausgeführt