§ 7 Reglement über die milchwirtschaftlichen Fachschulen - Fachschule 2
§ 7 Reglement über die milchwirtschaftlichen Fachschulen · Fachschule 2
1. Der Unterricht an der Fachschule 2 ist in Module aufgeteilt. Lernziele, Inhalte, Lernzeit und Kreditpunkte der einzelnen Module richten sich nach der Wegleitung und den Modulbeschreibungen des Schweizerischen Milchwirtschaftlichen Vereins.
2. Jedes Modul kann durch einen Kompetenznachweis abgeschlossen werden. Über die Zulassung zum Kompetenznachweis entscheidet die Schulleitung abschliessend. Der Kompetenznachweis gilt als bestanden, wenn die Absolventin oder der Absolvent eine Note von 4,0 erreicht und die geforderte Präsenzzeit erfüllt. Art, Dauer und Wiederholung eines Kompetenznachweises richten sich nach der Wegleitung des Schweizerischen Milchwirtschaftlichen Vereins über die höhere Fachprüfung. Der Zeitpunkt der Wiederholung wird von der Schule festgelegt.
3. Die Schulleitung bestätigt den Absolventinnen und Absolventen jeden bestandenen Kompetenznachweis. Die Bestätigung gibt Auskunft über die erzielte Leistung und die erreichten Kreditpunkte.
4. Erreicht der Absolvent oder die Absolventin 8 oder mehr Kreditpunkte, stellt die Schulleitung ein Diplom aus.