903b
CH-LU
§ 4 Reglement über die milchwirtschaftlichen Fachschulen - Fachschule 2
Zulassung
§ 4 Reglement über die milchwirtschaftlichen Fachschulen · Fachschule 2
1. Zur Fachschule 2 werden Milchtechnologinnen und -technologen mit eidgenössischem Fachausweis oder Personen mit gleichwertiger Ausbildung zugelassen.