903b
CH-LU
§ 3 Reglement über die milchwirtschaftlichen Fachschulen - Fachschule 1
Zulassung
§ 3 Reglement über die milchwirtschaftlichen Fachschulen · Fachschule 1
1. Zur Fachschule 1 werden Milchtechnologinnen und -technologen mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis oder Personen mit gleichwertiger Ausbildung zugelassen.