903b
CH-LU
§ 2 Reglement über die milchwirtschaftlichen Fachschulen - Fachschule 2
Aufgaben
§ 2 Reglement über die milchwirtschaftlichen Fachschulen · Fachschule 2
1. Der Unterricht an der Milchwirtschaftlichen Fachschule 2 (Fachschule 2) vermittelt theoretische und praktische berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse gemäss der Prüfungsordnung und den Modulbeschreibungen des Schweizerischen Milchwirtschaftlichen Vereins über die höhere Fachprüfung der Milchtechnologinnen und -technologen.