Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
903b CH-LU

§ 10 Reglement über die milchwirtschaftlichen Fachschulen - Rechtsschutz

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 10 Reglement über die milchwirtschaftlichen Fachschulen · Rechtsschutz

1. Gegen Entscheide in Anwendung dieses Reglements kann nach den Vorschriften des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege beim Bildungs- und Kulturdepartement Verwaltungsbeschwerde erhoben werden.

2. Die Beschwerdefrist beträgt 20 Tage.

← § 9 Reglement über die milchwirtschaftlichen Fachschulen Fachschule 1 § 12 Reglement über die milchwirtschaftlichen Fachschulen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →