903b
CH-LU
§ 10 Reglement über die milchwirtschaftlichen Fachschulen - Rechtsschutz
Schlussbestimmungen
§ 10 Reglement über die milchwirtschaftlichen Fachschulen · Rechtsschutz
1. Gegen Entscheide in Anwendung dieses Reglements kann nach den Vorschriften des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege beim Bildungs- und Kulturdepartement Verwaltungsbeschwerde erhoben werden.
2. Die Beschwerdefrist beträgt 20 Tage.