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903a CH-LU

§ 11 Verordnung über die Gebühren für Beratungen und Weiterbildungskurse in der Landwirtschaft - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 11 Verordnung über die Gebühren für Beratungen und Weiterbildungskurse in der Landwirtschaft · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Juli 1996 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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