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CH-LU
§ 11 Verordnung über die Gebühren für Beratungen und Weiterbildungskurse in der Landwirtschaft - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 11 Verordnung über die Gebühren für Beratungen und Weiterbildungskurse in der Landwirtschaft · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt am 1. Juli 1996 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.