Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
903 KLwV CH-LU

§ 99 Kantonale Landwirtschaftsverordnung (KLwV) - Ausschöpfung der eigenen Kreditmöglichkeiten

Agrarkredite - Kantonaler Agrarfonds
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (107 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 99 KLwV · Ausschöpfung der eigenen Kreditmöglichkeiten

1. Die eigenen Kreditmöglichkeiten gelten in der Regel als ausgeschöpft, wenn ein Betrieb im Verhältnis zu seinem Ertragswert mindestens folgende verzinsliche Fremdkapitalbelastung aufweist

a. 100 Prozent bei konventioneller Produktion,

b. 75 Prozent bei Integrierter Produktion,

c. 65 Prozent bei Biologischem Landbau,

d. 75 Prozent bei Erfüllung der Normen für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme.

2. Falls die voraussichtliche finanzielle Belastung zumutbar bleibt, ist eine höhere verzinsliche Fremdkapitalbelastung zu verlangen.

← § 98 KLwV Kantonale Landwirtschaftsverordnung (KLwV) § 100 KLwV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →