903
KLwV
CH-LU
§ 99 Kantonale Landwirtschaftsverordnung (KLwV) - Ausschöpfung der eigenen Kreditmöglichkeiten
Agrarkredite - Kantonaler Agrarfonds
§ 99 KLwV · Ausschöpfung der eigenen Kreditmöglichkeiten
1. Die eigenen Kreditmöglichkeiten gelten in der Regel als ausgeschöpft, wenn ein Betrieb im Verhältnis zu seinem Ertragswert mindestens folgende verzinsliche Fremdkapitalbelastung aufweist
a. 100 Prozent bei konventioneller Produktion,
b. 75 Prozent bei Integrierter Produktion,
c. 65 Prozent bei Biologischem Landbau,
d. 75 Prozent bei Erfüllung der Normen für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme.
2. Falls die voraussichtliche finanzielle Belastung zumutbar bleibt, ist eine höhere verzinsliche Fremdkapitalbelastung zu verlangen.