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903 KLwV CH-LU

§ 111 Kantonale Landwirtschaftsverordnung (KLwV) - Verfahren von Amtes wegen

Bäuerliches Bodenrecht und landwirtschaftliche Pacht - Landwirtschaftliche Pacht - Pachtzinskontrolle
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§ 111 KLwV · Verfahren von Amtes wegen

1. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald leitet von Amtes wegen ein Verfahren ein, wenn sie Kenntnis von einem nicht bewilligten Pachtzins erhält.

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