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902 KLwG CH-LU

§ 80 Kantonales Landwirtschaftsgesetz (KLwG) - Kantonale Beiträge

Produktionsgestaltung - Pflanzenproduktion - Beiträge für erschwerte Produktionsverhältnisse
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§ 80 KLwG · Kantonale Beiträge

1. ...

2. ...

3. Der Kanton kann die Alpung und Sömmerung von Vieh mit geeigneten Mitteln unterstützen.

4. Der Regierungsrat regelt das Nähere, insbesondere legt er im Rahmen der Voranschlagskredite die Höhe der Beiträge fest.

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