902
KLwG
CH-LU
§ 80 Kantonales Landwirtschaftsgesetz (KLwG) - Kantonale Beiträge
Produktionsgestaltung - Pflanzenproduktion - Beiträge für erschwerte Produktionsverhältnisse
§ 80 KLwG · Kantonale Beiträge
1. ...
2. ...
3. Der Kanton kann die Alpung und Sömmerung von Vieh mit geeigneten Mitteln unterstützen.
4. Der Regierungsrat regelt das Nähere, insbesondere legt er im Rahmen der Voranschlagskredite die Höhe der Beiträge fest.