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902 KLwG CH-LU

§ 7 Kantonales Landwirtschaftsgesetz (KLwG) - Übertragung von Aufgaben

Allgemeines
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§ 7 KLwG · Übertragung von Aufgaben

1. Der Kanton kann Aufgaben an Dritte übertragen und sie dafür entschädigen.

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