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902 KLwG CH-LU

§ 62 Kantonales Landwirtschaftsgesetz (KLwG) - Förderung umweltschonender Produktionsformen

Produktionsgestaltung - Landwirtschaft und Umwelt
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§ 62 KLwG · Förderung umweltschonender Produktionsformen

1. Der Kanton fördert umweltschonende Produktionsformen, die einer reichgegliederten Kulturlandschaft dienlich sind, insbesondere den Biologischen Landbau und die Integrierte Produktion. Ebenso fördert er Massnahmen, die eine ausgeglichene Nährstoffbilanz zum Ziel haben, beispielsweise die Reduktion des Tierbesatzes, durch

a. Beiträge und Darlehen,

b. Überbrückungsbeiträge für die Zeit der Umstellung an Betriebe, die auf den Biologischen Landbau umstellen,

c. Beratung, Weiterbildung, Erhebungen und Versuche sowie

d. Bodenuntersuchungen.

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