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902 KLwG CH-LU

§ 61 Kantonales Landwirtschaftsgesetz (KLwG) - Ökologie in der Landwirtschaft

Produktionsgestaltung - Landwirtschaft und Umwelt
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§ 61 KLwG · Ökologie in der Landwirtschaft

1. Die zuständige Dienststelle fördert durch Ausbildung, Beratung und Aufklärung die ökologische Bewirtschaftung. Sie arbeitet eng mit den landwirtschaftlichen Bildungszentren und den Beratungsdiensten zusammen.

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