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902 KLwG CH-LU

§ 4 Kantonales Landwirtschaftsgesetz (KLwG) - Anspruch auf Beiträge und Darlehen

Allgemeines
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§ 4 KLwG · Anspruch auf Beiträge und Darlehen

1. Ein Anspruch auf Beiträge und Darlehen besteht, soweit das Recht nichts anderes bestimmt, im Rahmen der verfügbaren Mittel.

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