902
KLwG
CH-LU
§ 4 Kantonales Landwirtschaftsgesetz (KLwG) - Anspruch auf Beiträge und Darlehen
Allgemeines
§ 4 KLwG · Anspruch auf Beiträge und Darlehen
1. Ein Anspruch auf Beiträge und Darlehen besteht, soweit das Recht nichts anderes bestimmt, im Rahmen der verfügbaren Mittel.