900b
CH-LU
§ 18 Verordnung über Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Kantonale Härtefallverordnung Covid-19) - Rechtsmittel
Schlussbestimmungen
§ 18 Kantonale Härtefallverordnung Covid-19 · Rechtsmittel
1. ...
2. Gegen Entscheide gestützt auf § 16 kann innert 20 Tagen seit Zustellung bei der Dienststelle Raum und Wirtschaft Einsprache erhoben werden. Gegen Einspracheentscheide kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht erhoben werden.