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§ 1 Verordnung über Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Kantonale Härtefallverordnung Covid-19) - Zweck

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§ 1 Kantonale Härtefallverordnung Covid-19 · Zweck

1. ...

2. Diese Verordnung regelt die weitere Bewirtschaftung der für Luzerner Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie für die Jahre 2020, 2021 und 2022 geleisteten Härtefallmassnahmen sowie die Missbrauchsbekämpfung.

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