900b
CH-LU
§ 1 Verordnung über Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Kantonale Härtefallverordnung Covid-19) - Zweck
Allgemeines
§ 1 Kantonale Härtefallverordnung Covid-19 · Zweck
1. ...
2. Diese Verordnung regelt die weitere Bewirtschaftung der für Luzerner Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie für die Jahre 2020, 2021 und 2022 geleisteten Härtefallmassnahmen sowie die Missbrauchsbekämpfung.