900a
StaReV
CH-LU
§ 2 Verordnung zum Gesetz über die Standortförderung und die Regionalpolitik (StaReV)
§ 2 Beschluss über die Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik
1. Folgende Beschlüsse werden aufgehoben
1. Beschluss über die Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Investitionshilfe für Berggebiete vom 23. März 2004[4];
2. Beschluss über die Zuständigkeiten nach dem Einführungsgesetz zum Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete vom 23. März 2004[5].
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Verordnung zum Gesetz über die Standortförderung und die Regionalpolitik (StaReV)
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