900a
StaReV
CH-LU
§ 1 Verordnung zum Gesetz über die Standortförderung und die Regionalpolitik (StaReV)
§ 1 Beschluss über die Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik
1. Die Dienststelle Raum und Wirtschaft ist die zentrale Anlauf- und Informationsstelle für Anliegen der Wirtschaft, für die der Kanton zuständig ist, und nimmt die im Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik vom 19. November 2001 der zuständigen Dienststelle übertragenen Aufgaben und Befugnisse wahr.