900a
StaReV
CH-LU
Verordnung zum Gesetz über die Standortförderung und die Regionalpolitik (StaReV) (StaReV)
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Luzern
Gesetzestext (3 Artikel)
§ 1 Verordnung zum Gesetz über die Standortförderung und die Regionalpolitik (StaReV)
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1. Die Dienststelle Raum und Wirtschaft ist die zentrale Anlauf- und Informationsstelle für Anliegen der Wirtschaft, für die der Kanton zuständig ist, und nimmt die im Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik vom 19. November 2001 der zuständigen Dienststelle übertragenen Aufgaben und Befugnisse wahr.
§ 2 Verordnung zum Gesetz über die Standortförderung und die Regionalpolitik (StaReV)
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1. Folgende Beschlüsse werden aufgehoben
1. Beschluss über die Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Investitionshilfe für Berggebiete vom 23. März 2004[4];
2. Beschluss über die Zuständigkeiten nach dem Einführungsgesetz zum Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete vom 23. März 2004[5].
§ 3 Verordnung zum Gesetz über die Standortförderung und die Regionalpolitik (StaReV)
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1. Der Beschluss tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen.