900
StaReG
CH-LU
§ 19 Gesetz über die Standortförderung und die Regionalpolitik (StaReG) - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 19 Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik · Inkrafttreten
1. Das Gesetz tritt am 1. Februar 2002 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.