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900 StaReG CH-LU

§ 19 Gesetz über die Standortförderung und die Regionalpolitik (StaReG) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 19 Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik · Inkrafttreten

1. Das Gesetz tritt am 1. Februar 2002 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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