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§ 8 Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige - Gebühren

Gebühren und Auslagen
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§ 8 Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · Gebühren

1. Die Gebühren für die Ausstellung von Ausweisen richten sich nach den Vorgaben des Bundes.

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