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CH-LU
§ 12 Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 12 Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt am 1. März 2010 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.