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§ 12 Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 12 Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. März 2010 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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