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CH-LU
§ 11 Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 11 Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 22. November 2002 wird aufgehoben.