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§ 11 Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 11 Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 22. November 2002 wird aufgehoben.

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