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CH-LU
§ 1 Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige - Zweck
Allgemeine Bestimmung
§ 1 Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · Zweck
1. Diese Verordnung regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (AwG) vom 22. Juni 2001 und der eidgenössischen Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG) vom 20. September 2002.