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899 CH-LU

Kanton Luzern 899

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Luzern
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Aufgrund der Leerwohnungsziffer von 1,23 % im Kanton Luzern (Stichtag 1. Juni 2021) werden die Vermieterinnen und Vermieter von Wohnräumen verpflichtet, beim Abschluss eines Mietvertrages ab dem 1. November 2021 das Formular gemäss Artikel 269d OR zu verwenden (Formularpflicht).

1. Die Formularpflicht gilt bis zur Änderung oder bis zum Widerruf für das ganze Kantonsgebiet.

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