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898 CH-LU

§ 20 Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 20 Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum · Inkrafttreten

1. Das Gesetz tritt am 1. Mai 1990 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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