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CH-LU
§ 20 Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 20 Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum · Inkrafttreten
1. Das Gesetz tritt am 1. Mai 1990 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.